AKTUELLES:
Wenn Sie durch die Situation der Coronakrise oder auch aus anderen Gründen ihren Lebensunterhalt, etwa durch den Wegfall von Arbeitsentgelt oder anderer Einkünfte, nicht mehr sichern können, sollten Sie sofort einen Antrag bei dem örtlich zuständigen Jobcenter stellen.
Bei einem Ausbleiben der Leistungen bzw. einer Anpassung dieser stehen wir Ihnen gern unterstützend zur Seite.
Das Sozialrecht ist ein immens weit gefächertes Rechtsgebiet. Es umfasst die gesetzliche Regelung der Sozialgesetzbücher I bis XII.
Die Rechtsvertretung besteht im Bereich des Sozialrechtes im Wesentlichen in der rechtlichen Überprüfung von Leistungsansprüchen der Betroffenen gegen den Staat.
Hierzu ist das sozialrechtliche Vorverfahren und in zahlreichen Angelegenheiten auch das gerichtliche Verfahren vor dem Sozialgericht zu führen.
Für Verfahren vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang, aufgrund der Komplexität der rechtlichen Regelungen ist jedoch anwaltliche Beratung und Vertretung anzuraten.
In allen sozialrechtlichen Bereichen sind wir mit der aktuellen Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen und der Rechtsprechung vertraut und unterstützen Sie in Ihren Anliegen.