Familienrecht und Unterhaltsfragen
mit Fachkompetenz, Vertrauen & einfühlsamer Beratung
Da familienrechtliche Fragen die Privatsphäre des einzelnen in ganz besonderem Maße tangieren, ist hier für die Betroffenen fachkompetente, einfühlsame Beratung und Vertretung auf vertrauensvoller Basis von großer Bedeutung.
Dies können wir Ihnen in fachanwaltlicher Qualität bieten.
So wurde das Familienrecht in den letzten Jahren wie kaum ein anderes Rechtsgebiet umfangreich reformiert. Das betrifft zum Beispiel folgende Bereiche:
Das Unterhaltsrecht
durch die Einführung des Unterhaltsänderungsgesetzes ab dem 01.01.2008
Das gesamte Familienverfahrensrecht
durch das Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009
Das Versorgungsausgleichsgesetz
ebenfalls ab dem 01.09.2009
Den Zugewinnausgleich und
das Vormundschaftsrecht
Die Rechtsverhältnissen an der Ehewohnung und am Hausrat
mit neuen Regelungen ab dem 01.09.2009
Die gerichtliche Beantragung der elterlichen Mitsorge
bei nicht miteinander verheirateten Kindeseltern