Familienrecht und Unterhaltsfragen

mit Fachkompetenz, Vertrauen & einfühlsamer Beratung

Da familienrechtliche Fragen die Privatsphäre des einzelnen in ganz besonderem Maße tangieren, ist hier für die Betroffenen fachkompetente, einfühlsame Beratung und Vertretung auf vertrauensvoller Basis von großer Bedeutung.

 

Dies können wir Ihnen in fachanwaltlicher Qualität bieten.

So wurde das Familienrecht in den letzten Jahren wie kaum ein anderes Rechtsgebiet umfangreich reformiert. Das betrifft zum Beispiel folgende Bereiche:

Das Unterhaltsrecht

durch die Einführung des Unterhaltsänderungsgesetzes ab dem 01.01.2008

Das gesamte Familienverfahrensrecht

durch das Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009

Das Versorgungsausgleichsgesetz

ebenfalls ab dem 01.09.2009

Den Zugewinnausgleich und

das Vormundschaftsrecht

Die Rechtsverhältnissen an der Ehewohnung und am Hausrat

mit neuen Regelungen ab dem 01.09.2009

Die gerichtliche Beantragung der elterlichen Mitsorge

bei nicht miteinander verheirateten Kindeseltern

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