Das Sozialrecht ist ein immens weit gefächertes Rechtsgebiet. Es umfasst die gesetzliche Regelung der Sozialgesetzbücher I bis XII.
Das Sozialrecht ist ein immens weit gefächertes Rechtsgebiet. Es umfasst die gesetzliche Regelung der Sozialgesetzbücher I bis XII.
Die Rechtsvertretung besteht im Bereich des Sozialrechtes im Wesentlichen in der rechtlichen Überprüfung von Leistungsansprüchen der Betroffenen gegen den Staat.
Hierzu ist das sozialrechtliche Vorverfahren und in zahlreichen Angelegenheiten auch das gerichtliche Verfahren vor dem Sozialgericht zu führen.
Für Verfahren vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang, aufgrund der Komplexität der rechtlichen Regelungen ist jedoch anwaltliche Beratung und Vertretung anzuraten.
In allen sozialrechtlichen Bereichen sind wir mit der aktuellen Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen und der Rechtsprechung vertraut und unterstützen Sie in Ihren Anliegen.
· die Arbeitslosenversicherung mit dem Arbeitsförderungsrecht,
· die Krankenversicherung,
· die Rentenversicherung,
· die Unfallversicherung und
· die Pflegeversicherung
· die Regelungen des Arbeitslosengeldes II
· die Sozialhilfe nach dem SGB XII
Im neu geregeltem Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem SGB IX wurde das bisher zersplitterte und unübersichtliche Recht der Rehabilitation zusammen gefasst und weiter entwickelt.
Schwerbehinderte Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 % gemindert sind oder Personen, die diesen gleichgestellt sind.
Sie stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz.
In allen Gebieten sind die gesetzlichen Regelungen jeweils kurzfristigen, im Recht der Grundsicherung sogar teilweise monatlichen Änderungen unterworfen.
Darüber hinaus ist im Sozialrecht der Entwicklung der Leistungsansprüche durch Richterrecht eine besondere Bedeutung zuzusprechen.